Baukontrolle
Bauliche Anlagen müssen, soweit sie genehmigungspflichtig sind, den bauordnungsrechtlichen Vorschriften und den geprüften und genehmigten Plänen entsprechend errichtet werden. Die Einhaltung dieser Vorschriften kontrolliert das Landratsamt Aichach-Friedberg als Baugenehmigungsbehörde.
Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter der Bauverwaltung.
Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter der Bauverwaltung.