Auskunftssperren
Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen, wenn Sie glaubhaft machen können, dass eine Weitergabe Ihrer Meldedaten an andere Personen eine Gefahr für Ihr Leben, Ihre Gesundheit, Ihre persönliche Freiheit o. Ä. herbeiführt (Auskunftssperre).
Zuständig sind die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes.
Die nötigen Formulare finden Sie hier.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Bayerischen Behördenwegweiser.