Ausbaubeiträge
Die Gemeinde erhebt zur Verbesserung und Erneuerung ihrer Straßen Ausbaubeitrage. Geregelt ist dies in § 5 des Kommunalabgabengesetzes sowie in der hierzu durch die Gemeinde erlassenen Straßenausbaubeitragssatzung. Den aktuellen Satzungstext finden Sie unter Ortsrecht.
Zuständig sind die Mitarbeiter des Bauamtes.