Abbruch - Genehmigungsfreistellung
Der vollständige Abbruch oder die Beseitigung einer baulichen Anlage ist dem Landratsamt Aichach-Friedberg anzuzeigen.
Nähere rechtliche Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Behördenwegweisers.
Die für Sie zuständigen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung finden Sie im Bauamt.
Erforderliche Formulare stehen Ihnen im Digitalen Rathaus unter Bauwesen zur Verfügung.