Entwässerung
Die Entwässerungsanlage ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Anschluss- und Benutzung hat die Gemeinde in der Entwässerungssatzung geregelt. Die Finanzierung der Entwässerungsanlage ist in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung geregelt.
Technische Fragen zur Entwässerung richten Sie bitte an die Mitarbeiter des Bauamtes.
In Satzungsfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Finanzverwaltung.



